Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege in Ludwigsburg und Umgebung

Kurzfristige Entlastung bei Urlaub, Krankheit oder Terminen – flexibel planbar

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag enorm viel. Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder wichtige Termine – übernimmt Care Me 24 die Versorgung zuverlässig im häuslichen Umfeld.

Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI und ermöglicht eine kurzfristige Entlastung, die flexibel planbar ist – stundenweise oder tageweise, passend zu Ihrer Situation

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet: Die Pflegekasse finanziert eine vorübergehende Vertretung, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt. Die Pflege findet in der Regel weiterhin zuhause statt – vertraut, sicher und gut organisiert. 

Typische Gründe:

  • Urlaub / Erholung pflegender Angehöriger
  • Krankheit / Überlastung
  • Arzt- und Behördentermine, private Verpflichtungen
  • kurzfristige Ausfälle

Wer hat Anspruch auf die Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn:

  • mindestens Pflegegrad 2 vorliegt
  • die Pflege zuhause organisiert ist
  • die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist

Wichtig (neue Regel ab 01.07.2025):

Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt – Verhinderungspflege kann damit sofort genutzt werden, sobald die Voraussetzungen vorliegen. 

Budget & Dauer (Stand 2025/2026)

Seit 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

  • bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
  • flexibel nutzbar für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege
  • Anspruchsdauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr 

Hinweis für 2025: Beträge, die im ersten Halbjahr 2025 bereits für Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege genutzt wurden, werden im Jahr 2025 auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. 

Stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege – was ist der Unterschied?

1) Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag)

  • ideal für Termine, kurze Auszeiten, regelmäßige Entlastung
  • Pflegegeld bleibt in voller Höhe (keine tageweise Kürzung)
  • sehr flexibel, gut kombinierbar mit Betreuung/Hauswirtschaft

2) Tageweise Verhinderungspflege (ab 8 Stunden am Tag)

  • ideal für Urlaub, längere Krankheit, mehrtägige Abwesenheit
  • während der tageweisen Verhinderungspflege wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt (für bis zu 8 Wochen/56 Tage) 

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen? Verhinderungspflege kann durchgeführt werden durch:

  • ambulante Pflegedienste (z. B. Care Me 24)
  • Privatpersonen (z. B. Freunde, Nachbarn, Verwandte)

Bei nahen Angehörigen / im selben Haushalt gelten besondere Regeln zur Erstattung. Typischerweise wird bei nicht-erwerbsmäßiger Pflege durch nahe Angehörige die Leistung bis zu einem bestimmten Rahmen erstattet (häufig orientiert am Pflegegeld – nach aktueller Reformlogik u. a. bis zum 2-fachen Pflegegeld; zusätzliche nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten/Verdienstausfall können relevant sein). 

Verhinderungspflege mit Care Me 24 – Ihre Vorteile

  • kurzfristige Entlastung auch bei plötzlichem Bedarf
  • flexibel planbar (stundenweise oder tageweise)
  • qualifizierte Pflegefachkräfte & eingespielte Abläufe
  • transparente Dokumentation & klare Kommunikation
  • Unterstützung bei Organisation, Nachweisen und Abstimmung mit der Pflegekasse

Welche Leistungen übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege?

Je nach Bedarf übernehmen wir z. B.:

  • Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)
  • Behandlungspflege nach Verordnung (wenn relevant und beauftragt)
  • Medikamenten-/Rezeptmanagement (organisationale Entlastung)
  • Betreuungs- und Aktivierungsleistungen (alltagsnah, stabilisierend)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung (z. B. Einkauf, Ordnung, Wäsche)
  • weiteres nach Abstimmung mit Ihnen

Sinnvolle Kombinationen (Budget optimal nutzen)

Viele Familien kombinieren Verhinderungspflege mit weiteren Leistungen, um Entlastung planbar zu machen:

  • Entlastungsbetrag (seit 2025: 131 € monatlich) z. B. für Betreuung/Alltagshilfen 
  • Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (Alltagsbegleitung)
  • Hauswirtschaft (Stabilität im Haushalt)
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (Versorgung verbessern & sicherer machen)

Häufige Fragen (FAQ) von Angehörigen und Klienten zur Verhinderungspflege:

Frage: Wird das Pflegegeld gekürzt bei der Nutzung von Verhinderungspflege?

Antwort:

  • Bei tageweiser Verhinderungspflege wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt (für bis zu 8 Wochen).
  • Bei stundenweiser Entlastung bleibt Pflegegeld in der Regel unberührt. 

Frage: Muss ich vorab einen Antrag stellen?

Antwort: Viele Pflegekassen ermöglichen eine unkomplizierte Beantragung. Wichtig ist: Leistungen und Nachweise sollten sauber dokumentiert werden. Wir unterstützen bei den notwendigen Schritten.

Frage: Kann das Budget auch für Kurzzeitpflege genutzt werden?

Antwort: Ja – seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget (3.539 €), das flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. 

Jetzt Verhinderungspflege anfragen

Ob kurzfristig oder geplant – wir unterstützen Sie zuverlässig.


Cookie Consent mit Real Cookie Banner