
Behandlungspflege nach SGB V in Ludwigsburg und Umgebung
Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V ist Teil der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und von qualifizierten Pflegefachkräften im häuslichen Umfeld durchgeführt werden.
Care Me 24 übernimmt diese Leistungen fachlich sicher und hygienisch korrekt – mit dem Ziel, die ambulante Behandlung zu sichern und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Was ist Behandlungspflege im Rahmen des SGB V?
Behandlungspflege sind medizinische Pflegeleistungen, die:
- ärztlich verordnet werden
- zeitlich begrenzt
- unabhängig von einem Pflegegrad erbracht werden
Die rechtliche Grundlage bildet die: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Unsere Leistungen der Behandlungspflege
Wir erbringen – je nach ärztlicher Verordnung – unter anderem:
Medikamentengaben
- Vorbereitung der Tages- und Wochendosen
- fachgerechte Gabe verordneter Medikamente
- Beobachtung von Wirkung und Auffälligkeiten
- Rückmeldung an die Arztpraxis bei Bedarf
- Rezeptmanagement

Injektionen
- z. B. subkutane Injektionen
- hygienisch sicher, dokumentiert, leitliniengerecht
Wundversorgung (nach aktuellem pflegewissenschaftlichem Stand)
- Versorgung akuter und chronischer Wunden
- strukturiertes Wundassessment und Verlaufskontrolle
- Orientierung am DNQP-Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“
Kompressionsverbände
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Unterstützung bei der Kompressionstherapie gemäß Verordnung
Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
- Messung und Dokumentation
- Information der Arztpraxis bei auffälligen Werten
Katheter-, Stoma-, Port- & PEG-Versorgung
- fachgerechte Versorgung und Hygiene
- Beobachtung möglicher Komplikationen
Ärztliche Zusammenarbeit & Telemedizin
- enge Abstimmung mit Haus- und Facharztpraxen
- telemedizinische Rücksprache oder Televisite als ergänzende Option, wenn sinnvoll.


So läuft Behandlungspflege mit Care Me 24 ab
1. Ärztliche Verordnung
Die Behandlungspflege wird über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) verordnet.
2. Prüfung & Einreichung
Wir prüfen die Verordnung auf Vollständigkeit und unterstützen bei der Einreichung bei der Krankenkasse.
3. Beginn der Versorgung
Die Versorgung kann in der Regel zeitnah beginnen. Die Kostenübernahme erfolgt gemäß den Vorgaben der Krankenkasse.
4. Erst- und Folgeverordnungen
- Erstverordnungen sind zeitlich begrenzt.
- Folgeverordnungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich, zeitlich begrenzt.

Kosten & Abrechnung
- Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse.
- Eine Pflegegrad-Einstufung ist nicht erforderlich
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse
Wir unterstützen Sie bei allen formalen Schritten.

Häufige Fragen der Klienten zur Behandlungspflege und unsere Antworten:
- Kein Pflegegrad notwendig – entscheidend ist die ärztliche Verordnung
- Medizinischer Fokus – Behandlungspflege ergänzt die ärztliche Therapie
- Zeitlich begrenzt oder fortlaufend – je nach Krankheitsbild
- Dokumentationspflicht – strukturiert und nachvollziehbar

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