

Verhinderungspflege in Ludwigsburg und Umgebung
Kurzfristige Entlastung bei Urlaub, Krankheit oder Terminen – flexibel planbar
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag enorm viel. Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder wichtige Termine – übernimmt Care Me 24 die Versorgung zuverlässig im häuslichen Umfeld.
Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI und ermöglicht eine kurzfristige Entlastung, die flexibel planbar ist – stundenweise oder tageweise, passend zu Ihrer Situation

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet: Die Pflegekasse finanziert eine vorübergehende Vertretung, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt. Die Pflege findet in der Regel weiterhin zuhause statt – vertraut, sicher und gut organisiert.
Typische Gründe:
- Urlaub / Erholung pflegender Angehöriger
- Krankheit / Überlastung
- Arzt- und Behördentermine, private Verpflichtungen
- kurzfristige Ausfälle

Wer hat Anspruch auf die Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn:
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt
- die Pflege zuhause organisiert ist
- die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist
Wichtig (neue Regel ab 01.07.2025):
Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt – Verhinderungspflege kann damit sofort genutzt werden, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Budget & Dauer (Stand 2025/2026)
Seit 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:
- bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
- flexibel nutzbar für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege
- Anspruchsdauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
Hinweis für 2025: Beträge, die im ersten Halbjahr 2025 bereits für Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege genutzt wurden, werden im Jahr 2025 auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.

Stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege – was ist der Unterschied?
1) Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag)
- ideal für Termine, kurze Auszeiten, regelmäßige Entlastung
- Pflegegeld bleibt in voller Höhe (keine tageweise Kürzung)
- sehr flexibel, gut kombinierbar mit Betreuung/Hauswirtschaft
2) Tageweise Verhinderungspflege (ab 8 Stunden am Tag)
- ideal für Urlaub, längere Krankheit, mehrtägige Abwesenheit
- während der tageweisen Verhinderungspflege wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt (für bis zu 8 Wochen/56 Tage)

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen? Verhinderungspflege kann durchgeführt werden durch:
- ambulante Pflegedienste (z. B. Care Me 24)
- Privatpersonen (z. B. Freunde, Nachbarn, Verwandte)
Bei nahen Angehörigen / im selben Haushalt gelten besondere Regeln zur Erstattung. Typischerweise wird bei nicht-erwerbsmäßiger Pflege durch nahe Angehörige die Leistung bis zu einem bestimmten Rahmen erstattet (häufig orientiert am Pflegegeld – nach aktueller Reformlogik u. a. bis zum 2-fachen Pflegegeld; zusätzliche nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten/Verdienstausfall können relevant sein).

Verhinderungspflege mit Care Me 24 – Ihre Vorteile
- kurzfristige Entlastung auch bei plötzlichem Bedarf
- flexibel planbar (stundenweise oder tageweise)
- qualifizierte Pflegefachkräfte & eingespielte Abläufe
- transparente Dokumentation & klare Kommunikation
- Unterstützung bei Organisation, Nachweisen und Abstimmung mit der Pflegekasse

Welche Leistungen übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege?
Je nach Bedarf übernehmen wir z. B.:
- Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)
- Behandlungspflege nach Verordnung (wenn relevant und beauftragt)
- Medikamenten-/Rezeptmanagement (organisationale Entlastung)
- Betreuungs- und Aktivierungsleistungen (alltagsnah, stabilisierend)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung (z. B. Einkauf, Ordnung, Wäsche)
- weiteres nach Abstimmung mit Ihnen

Sinnvolle Kombinationen (Budget optimal nutzen)
Viele Familien kombinieren Verhinderungspflege mit weiteren Leistungen, um Entlastung planbar zu machen:
- Entlastungsbetrag (seit 2025: 131 € monatlich) z. B. für Betreuung/Alltagshilfen
- Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (Alltagsbegleitung)
- Hauswirtschaft (Stabilität im Haushalt)
- Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (Versorgung verbessern & sicherer machen)

Häufige Fragen (FAQ) von Angehörigen und Klienten zur Verhinderungspflege:
Frage: Wird das Pflegegeld gekürzt bei der Nutzung von Verhinderungspflege?
Antwort:
- Bei tageweiser Verhinderungspflege wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt (für bis zu 8 Wochen).
- Bei stundenweiser Entlastung bleibt Pflegegeld in der Regel unberührt.

Frage: Muss ich vorab einen Antrag stellen?
Antwort: Viele Pflegekassen ermöglichen eine unkomplizierte Beantragung. Wichtig ist: Leistungen und Nachweise sollten sauber dokumentiert werden. Wir unterstützen bei den notwendigen Schritten.

Frage: Kann das Budget auch für Kurzzeitpflege genutzt werden?
Antwort: Ja – seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget (3.539 €), das flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann.

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Ob kurzfristig oder geplant – wir unterstützen Sie zuverlässig.

